Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen sind Geräte und Anlagen, die nicht uneingeschränkt betrieben werden dürfen und sich im Regelfall ggü dem sonstigen Haushaltsbedarf durch einen erhöhten Leistungsbedarf auszeichnen. Dazu zählen zum Beispiel Geräte und Anlagen zur Raumheizung, Warmwasserbereitung und Klimatisierung sowie Ladeeinrichtungen für Elektromobile, die der Netzbetreiber im Bedarfsfall steuern kann. Die Geräte sind fest anzuschließen und dürfen nicht über Steckeinrichtungen angeschlossen werden.
Für die Errichtung der Geräte und Anlagen sowie für deren Betrieb ist der Anschlussnehmer / Anschlussnutzer verantwortlich. Raumheizungsanlagen sind so einzustellen, dass sowohl die Steuerzeiten durch die Speicherwirkung der Anlage überbrückt werden können als auch während der Nachladezeiten die Anlage nicht überhitzt wird.
Lüftungswärmepumpen bis 1 kW elektrische Anschlussleistung, Antriebsaggregate der Lüftungsanlagen, Lüfter und Pumpen elektrischer Nachtspeicher- und Direktheizungsanlagen unterliegen nicht der Steuerzeit. Durchlauferhitzer werden nicht an die Anschlussnutzeranlage für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen angeschlossen.
Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen sind über einen separaten, schaltbaren Eintarifzähler mit separatem Schaltgerät zu betreiben. Die netzbetreiberrelevante Ergänzung zur TAB 2019 ist zu beachten.
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