Gemäß der VDE|FNN-Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 - Technische Regeln für den Anschluss von Kundenanlagen an das Niederspannungsnetz und deren Betrieb (TAR Niederspannung) - sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) ist generell sämtliche Ladetechnik für Elektrofahrzeuge beim Netzbetreiber anmeldepflichtig. Ab einer Ladeleistung von 12 kVA bedarf es zusätzlich einer Zustimmung des Netzbetreibers. Dieser muss eventuelle Auswirkungen auf den vorhandenen Netzanschluss oder das vorgelagerte Niederspannungsnetz bewerten.
Nutzen Sie bitte für die Anmeldung Ihrer Ladetechnik unser Kundenportal „Digitaler Netzanschluss“.
Alternativ zum Kundenportal können Sie auch das allgemeine Formular zur Anmeldung zum Netzanschluss Strom zu verwenden. Zusätzlich ist das Datenblatt „Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge“ einzureichen. Bitte ergänzen Sie die Anmeldung mit Herstellerzertifikaten der Ladetechnik und ggf Unterlagen zum verbauten Lastmanagement sowie zur verbauten Symmetrieeinrichtung.
Die erforderlichen Unterlagen senden Sie uns bitte an:
zaehlerwesen-strom. @stadtwerke-gotha-netz.de
Sofern keine Änderungen an Zähleranlage oder Zählervorsicherung erfolgen und die gemäß Netzanschlussvertrag an Ihrem Netzanschluss vereinbarte vorzuhaltende Leistung nicht überschritten wird, können Sie Ladetechnik mit einer Gesamtleistung bis 12 kVA (11 kW) am Netzanschluss einfach mit folgendem Formular anzeigen. Auf das allgemeine Formular zur Anmeldung zum Netzanschluss Strom kann in diesem Fall verzichtet werden.
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH |
Pfullendorfer Straße 83 |
99867 Gotha |
Telefon: 03621/ 2 11 98 - 0 |
Telefax: 03621/ 2 11 98 - 159 |
Mail: mail@stadtwerke-gotha-netz.de |
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