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Einspeisung

Nutzen Sie bitte für die Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage unser Kundenportal „Digitaler Netzanschluss“.

Alternativ zum Kundenportal können Sie auch das allgemeine Formular zur Anmeldung zum Netzanschluss Strom verwenden. Fügen Sie bitte die anschlussrelevanten Unterlagen nach VDE-AR-N 4105 oder VDE-AR-N 4110 bei. U.a. ist das Datenblatt für Erzeugungsanlagen einzureichen. Des Weiteren stellen wir Ihnen das Inbetriebsetzungsprotokoll als Formular zur Verfügung.

Nutzen Sie nicht das Kundenportal, senden Sie uns bitte die erforderlichen Unterlagen an:
zaehlerwesen-stromnoSpam@stadtwerke-gotha-netz.de.

Registrierungspflicht

Wir möchten Sie hiermit auf die allgemeine Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister hinweisen! Sollten Sie Ihre Anlage nicht registrieren, sind wir als Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für diese Anlage einzubehalten und erst mit Sanktionen auszuzahlen, wenn dieses Versäumnis nachgeholt wurde.

Ein entsprechendes Erinnerungsschreiben der Bundesnetzagentur finden Sie hier bzw. weitere Hinweise unter www.marktstammdatenregister.de.

Steckerfertige PV-Anlagen

Steckerfertige PV-Anlagen (kleiner 600 VA) unterliegen vor Inbetriebnahme einer Anmeldepflicht beim Netzbetreiber. Verwenden Sie hierfür bitte folgendes Formular.

Bei der Installation sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten, insbesondere die DIN VDE Normen, die Technischen Anschlussbedingungen (TAB), die FNN-Anwendungsregeln und sonstige besondere Vorschriften des Netzbetreibers.

Im Folgenden möchten wir Ihnen einige Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) geben. Des Weiteren haben der VDE/FNN eine Zusammenfassung von häufigen Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen auf Ihrer Website veröffentlicht.

70 %-Regel im EEG 2023

Für Neuanlagen bis einschließlich 25 kWp, die nach dem 14.09.2022 in Betrieb genommen wurden, ist im Rahmen der EEG-Novelle 2023 die 70 %-Regel abgeschafft worden. Seit dem 01.01.2023 ist die Begrenzung auch für Bestandsanlagen bis zu einer Größe von einschließlich 7 kWp wegfallen.

Mit folgendem Formular kann die Aufhebung der 70 %-Wirkleistungsbegrenzung beantragt werden.

Netzsicherheitsmanagement

Im Folgenden finden Sie unsere aktuellen Bedingungen für den Einsatz von Fernwirktechnik für das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen im Netz der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH.

Vergütung für Erzeugungsanlagen

Für Erzeugungsanlagen steht Ihnen ein gesetzlicher Anspruch auf Vergütung zu, welche für PV, Wasserkraft, Wind und Biomasse-Anlagen im EEG und für KWK-Anlagen im KWKG geregelt ist.

Für eine korrekte Abrechnung der Vergütung benötigen wir Ihre Erklärung Umsatzsteuer Bankverbindung und eine SEPA-Einzugsermächtigung Netz EEG.
Falls Sie die Vergütung nicht in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns dies über die Verzichtserklärung ab IBN SWGN oder Verzichtserklärung ab Wunschdatum mitteilen.

Im Folgenden können Sie uns einen Betreiberwechsel Ihrer Erzeugungsanlage anzeigen.

Die erforderlichen Unterlagen senden Sie uns bitte an: einspeisungnoSpam@stadtwerke-gotha-netz.de.

 

KONTAKT

Adresse

Stadtwerke Gotha NETZ GmbH
Pfullendorfer Straße 83
99867 Gotha

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Telefax: 03621/ 2 11 98 - 159
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