Seit dem 08.11.2006 sind die nachfolgend genannten Verordnungen in Kraft getreten. Damit wird die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden - AVBEltV abgelöst. Im Hinblick auf die damit für Netzbetreiber verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu den aufgeführten Verordnungen ergänzende Bedingungen zu erstellen.
Artikel 1: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung
Für Anmeldungen zum Netzanschluss Strom senden Sie die erforderlichen Unterlagen bitte an:
zaehlerwesen-strom @stadtwerke-gotha-netz.de
Die technischen Mindestanforderungen gemäß § 19, Absatz 1 EnWG, welche im Netzgebiet der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH zur Anwendung kommen, finden Sie in der jeweils gültigen Fassung unter diesem Link.
Hinweis:
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) ist der zuständige Ausschuss für die Erarbeitung von VDE-Anwendungsregeln und technischen Hinweisen für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der Übertragungs-und Verteilungsnetze.
Bei Interesse können Sie diese Anwendungsregeln als Kaufexemplar im VDE-Infocenter unter http://www.vde.com/deerhalten.
Für den Netzanschluss an das Niederspannungsnetz gelten die Technischen Anschlussbedingungen (TAB 2019):
Die aktuellen Bedingungen für den Einsatz von Fernwirktechnik für das Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen im Netz der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH finden Sie hier.
In dem nachfolgend aufgeführten Link können Sie die im
der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH eingetragenen Unternehmen aufrufen.
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH |
Pfullendorfer Straße 83 |
99867 Gotha |
Telefon: 03621/ 2 11 98 - 0 |
Telefax: 03621/ 2 11 98 - 159 |
Mail: mail@stadtwerke-gotha-netz.de |
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