Seit dem 08.11.2006 sind die nachfolgend genannten Verordnungen in Kraft getreten.
Damit wird die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden - AVBGasV abgelöst. Im Hinblick auf die damit für Netzbetreiber verbundenen Handlungspflichten sind zusätzlich zu den aufgeführten Verordnungen ergänzende Bedingungen zu erstellen.
Für die Anmeldung zum Netzanschluss Gas, die Inbetriebsetzung bzw. Außerbetriebsetzung/Rückbau der Gasinstallation ist folgendes Formular zu verwenden:
Artikel 2: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung im Niederdruck
Für die Auslegung und den technischen Betrieb gelten die folgenden Technischen Mindestanforderungen - Erdgas:
Im Rahmen einer Initiative des Landesinstallateurausschusses Thüringen wurden die Technischen Hinweise Gas (THW Gas) erarbeitet. Diese gelten für die Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Erdgaskundenanlagen.
Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan in das Erdgasnetz.
Antrag zur Prüfung des Netzanschlussbegehrens zur Einspeisung von Biogas.
Nachfolgend finden Sie die in das Installateurverzeichnis Gas eingetragenen Installationsunternehmen, welche berechtigt sind, Arbeiten an Gasanlagen im Netz der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH auszuführen.
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH |
Pfullendorfer Straße 83 |
99867 Gotha |
Telefon: 03621/ 2 11 98 - 0 |
Telefax: 03621/ 2 11 98 - 159 |
Mail: mail@stadtwerke-gotha-netz.de |
24-h-Service:
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