Registrierungspflicht für Stromerzeugungsanlagen
Aus aktuellem Anlass weisen wir alle Anlagenbetreiber darauf hin, dass die Registrierungspflicht im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur am 31.01.2021 endet! Sollten Sie Ihre Anlage bis zu diesem Zeitpunkt nicht registriert haben, sind wir als Netzbetreiber gesetzlich verpflichtet, die Zahlungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für diese Anlage einzubehalten und erst auszuzahlen, wenn dieses Versäumnis nachgeholt wurde.
Ein entsprechendes Erinnerungsschreiben der Bundesnetzagentur finden Sie hier bzw. weitere Hinweise unter www.marktstammdatenregister.de
Möchten Sie eigenen Strom mithilfe einer steckerfertigen PV-Anlage erzeugen, verwenden Sie bitte folgendes Formular
Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage bis 600 VA
Der VDE/FNN hat eine Zusammenfassung von häufigen Fragen zu steckerfertigen PV-Anlagen unter https://www.vde.com/de/fnn/arbeitsgebiete/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose veröffentlicht.
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