Entsprechend den Erfordernissen des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende haben die Beschlusskammern 6 und 7 der Bundesnetzagentur Festlegungen zur Anpassung der Standardverträge im Messwesen getroffen. Den gesetzlichen Neuerungen durch das Inkrafttreten des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) wird hiermit Rechnung getragen.
Betreiber von Gasversorgungsnetzen werden verpflichtet, entsprechend der Festlegung BK7-17-026 den Messstellenbetreiberrahmenvertrag in der Fassung, die dieser durch die vorliegende Festlegung erhalten hat, auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag
Technische Mindestanforderungen
Freigabe und Inbetriebnahme von Messeinrichtungen
Die im Netzgebiet der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH verwendeten Messgeräte der Sparten Strom und Erdgas erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen gemäß § 33 MessEG.
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