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Feststellung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG
Grundversorger nach § 36 Abs. 1 EnWG ist jeweils das Energie- versorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Gemäß § 36 Abs. 2 EnWG wurde durch die Stadtwerke Gotha NETZ GmbH zum 1. Juli 2009 festgestellt, dass die Stadtwerke Gotha GmbH für die nächsten drei Kalenderjahre, d.h. ab 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012, Grundversorger im Netzgebiet der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH ist. 
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