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Gemäß § 8 Absatz 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen verpflichtet, ein Programm mit verbindlichen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes (Gleichbehandlungprogramm) festzulegen.
Jährlich ist durch den Gleichbehandlungsbeauftragten ein Bericht über die getroffenen Maßnahmen des vergangenen Kalenderjahres zu veröffentlichen:
Gleichbehandlungsbericht 2010 (pdf) 
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