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Anzeige gemäß Beschluss BK7-06-067 Ziffer 4
Durch den Beschluss "Geschäftsprozesse und Datenformate für die Belieferung von Kunden mit Gas - GeLi Gas" (BK7-06-067) der 7. Beschlusskammer hat die Bundesnetzagentur verbindliche Festlegungen hinsichtlich einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate beim Wechsel des Lieferanten bei der Belieferung von Gas getroffen.
Die Stadtwerke Gotha NETZ GmbH wird die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umsetzen und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 4 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch mit dem Vertrieb der Stadtwerke Gotha GmbH (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität. 
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