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Netznutzungsentgelte Strom 2012
Durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wurden am 12.12.2008 die Erlösobergrenzen für das Stromverteilnetz der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH mit Wirkung ab 01.01.2009 (BK8-08/1855-11) beschieden.
Die Stadtwerke Gotha NETZ GmbH hat nach § 17 Ziffer 1 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) die Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz einschließlich des vorgelagerten Netzbetreibers (TEN Thüringer Energienetze GmbH) ermittelt. Diese werden nach § 28 ARegV der Bundesnetzagentur durch die Stadtwerke Gotha NETZ GmbH mitgeteilt.
Die Preisblätter gelten ab dem 01.01.2012.

Preisblätter Netznutzung Strom
gültig ab 01.01.2012 
Preisblatt 1 ab 01.01.2012
Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung 
Preisblatt 2 ab 01.01.2012
Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung 
Preisblatt 3 ab 01.01.2012
Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme
mit Leistungsmessung 
Preisblatt 4 ab 01.01.2012
Entgelte für Jahresleistungspreissystem für Entnahme
mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität 
Preisblatt 5 ab 01.01.2012
Entgelte Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung 
Preisblatt 6 ab 01.01.2012
Entgelte für Blindstrom 
Preisblatt S ab 01.01.2012
Entgelte für Sonderleistungen

Sonderformen der Netznutzung nach § 19 StromNEV
Hochlastzeitfenster für 2012 nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV wurden nicht vereinbart. 
Preisblatt
Jahresmehr- und Jahresmindermengen 
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