Dienstag, den 07.02.2012
  Stromnetz
   

Netznutzungsentgelte Strom 2012

 

Durch die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen wurden am 12.12.2008 die Erlösobergrenzen für das Stromverteilnetz der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH mit Wirkung ab 01.01.2009 (BK8-08/1855-11) beschieden.

 

Die Stadtwerke Gotha NETZ GmbH hat nach § 17 Ziffer 1 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) die Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz einschließlich des vorgelagerten Netzbetreibers (TEN Thüringer Energienetze GmbH) ermittelt. Diese werden nach § 28 ARegV der Bundesnetzagentur durch die Stadtwerke Gotha NETZ GmbH mitgeteilt.

 

Die Preisblätter gelten ab dem 01.01.2012

 


 

Preisblätter Netznutzung Strom

gültig ab 01.01.2012


 

    Preisblatt 1   ab 01.01.2012

    Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung


 

    Preisblatt 2   ab 01.01.2012

    Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung


 

    Preisblatt 3   ab 01.01.2012

    Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme

    mit Leistungsmessung


   

    Preisblatt 4   ab 01.01.2012

    Entgelte für Jahresleistungspreissystem für Entnahme

    mit Leistungsmessung - Netzreservekapazität


   

    Preisblatt 5   ab 01.01.2012

    Entgelte Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung


 

    Preisblatt 6   ab 01.01.2012

    Entgelte für Blindstrom


 

    Preisblatt S   ab 01.01.2012

    Entgelte für Sonderleistungen

 

 

 


 

Sonderformen der Netznutzung nach § 19 StromNEV  

   Hochlastzeitfenster für 2012 nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV

 


Individuelle Netzentgelte nach § 19 StromNEV wurden nicht vereinbart.


 

 

 

   Preisblatt

   Jahresmehr- und Jahresmindermengen


 
 
 
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