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Nach § 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG ist der Verteilnetzbetreiber verpflichtet, einen Bericht über die Ermittlung der von ihm nach § 47 EEG mitgeteilten Daten zu veröffentlichen. Den Bericht über EEG-Einspeisungen sowie die dazugehörigen Anlagen entnehmen Sie bitte nachfolgenden Dokumenten.
Bericht nach § 52 Abs. 1 EEG - Kalenderjahr 2010
Anlage 1 zum Bericht 2010
Anlage 2 zum Bericht 2010 
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