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Bekanntgabe
Am 8. November 2006 sind die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) sowie die Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) durch Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2477 bzw. 2485) in Kraft getreten.
Die Stadtwerke Gotha NETZ GmbH macht durch öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung im Internet von ihrem Recht nach § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV bzw. § 29 Abs. 1 Satz 3 NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) Gebrauch, die Anpassung aller vor dem 13.07.2005 geschlossenen Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck an die geltende Rechtlage zu verlangen.
Damit werden die NAV bzw. NDAV mit Wirkung vom dieser Bekanntmachung folgenden Tag an Bestandteil aller mit der Stadtwerke Gotha NETZ GmbH bestehenden Netzanschlussverträge in Niederspannung bzw. Niederdruck. 
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